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In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten

Am 16.3. besuchte die Klasse 7M im Rahmen der Unterrichtssequenz „Jugendliche und das Recht“ eine Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Traunstein zum Thema „Einmietbetrug“. In einer etwa zweistündigen Verhandlung folgten die Schüler:innen aufmerksam und interessiert den Ausführungen des Richters, der Staatsanwältin, des Verteidigers sowie des Angeklagten und der geladenen Zeugen. Nach einem Rückzug des Richters erfolgte das Urteil. In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten – dieser Grundsatz konnte in der Hauptverhandlung nicht angewandt werden. Aufgrund der klaren Beweislage muss der Angeklagte eine Haftstrafe antreten. Die Schüler:innen hatten am Ende noch Zeit, dem Richter alle ungeklärten Fragen zu stellen. Er nahm sich viel Zeit für die interessierten Schüler:innen der Klasse 7M, so dass unser Besuch als voller Erfolg bezeichnet werden darf.

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